Umsatzsteuersätze bei Bauaufträgen und Handwerker-Arbeiten am Haus

Juristische Rahmenbedingungen

Die Mehrheit der an Haus und im Haushalt anfallenden Handwerkerarbeiten für den Bereich des Wohnraums (locaux d'habitation) unterliegt in Frankreich bis zum Jahre 2010 der reduzierten Umsatzsteuer (landläufig: Mehrwertsteuer genannt) von 5,5 %.

Dies ergibt sich aus Art. 279-0 bis CGI.

Um den Genuß dieser reduzierten Steuersatzes zu kommen, bedarf es jedoch der Einhaltung einiger Bedingungen und Formalien:

  1. bei der Immobilie muß es sich um ein Wohnhaus handeln, dessen Fertigstellung länger als zwei Jahre zurückliegen muß.
  2. sämtliche, binnen der letzten zwei Jahre erfolgten Arbeiten dürfen insgesamt nicht zu einem „neuen“ Haus führen; die Grundfläche darf nicht um mehr als 10 % vergrößert werden; es darf keine Aufstockung des Gebäudes erfolgen.
  3. Der Auftraggeber hat dem Handwerksbetrieb vorab eine Bestätigung in Form eines "normalen" Formulars sowie dieses vereinfachten Formulars (attestation normale oder attestation simplifiée) auszuhändigen. Eine Ausnahme hiervon wird nur in Eilfällen zugelassen.
  4. Der Auftraggeber und Immobilienbesitzer muß die Bestätigung und die Rechnungen bis zum 31.12. des auf das Rechnungsdatum folgenden fünften Jahres, also max. fast sechs Steuerjahre, aufheben.
  5. Der Auftraggeber haftet dem französischen Fiskus auf die Umsatzsteuerdifferenz (5,5 % zu 19,6 %) für den Fall, daß die gemachten Angaben fehlerhaft waren oder diese zum Zwecke der Täuschung bewußt falsch erfolgten.
Umsatzsteuer in Höhe von 5,5 %
Rubrik Art der Arbeit / des Auftrags
Antennes de télévision (fixes) Fernsehantennen
fourniture et pose
Umsatzsteuer in Höhe von 19,6 %
Rubrik Art der Arbeit / des Auftrags
Amiante Asbest
diagnostic
steuern/msatzsteuer-bauarbeiten.txt · Zuletzt geändert: 2009/06/27 11:35 von frankreichanwalt
www.chimeric.de Valid CSS Driven by DokuWiki do yourself a favour and use a real browser - get firefox!! Recent changes RSS feed Valid XHTML 1.0