Notarvergütung und Notarkosten
In Frankreich richtet sich die Vergütung des Notars nach einem durch den Gesetzgeber festgelegten Tarif, der in einem Dekret, und zwar dem décret n° 78-262 du 8 mars 1978 portant fixation du tarif des notaires niedergelegt ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus den diesem Dekret beigefügten Anlagen, dem Tableau I und dem Tableau II.
Wenn Sie sich für die beiden Anlagen (Tableau I und Tableau II) zu diesem Dekret interessieren, senden wir Ihnen diese bei Angabe Ihrer vollständigen Postanschrift und Emailadresse auf Anfrage gerne zu.