Dieses mit „Frankreich-Immobilien“ überschriebene Kapitel bietet Informationen rund um das Thema „Meine Immobilie in Frankreich“, d.h. Hauskauf, Villa, Ferienhaus, Eigentumswohnung, Grundstücks- und Nachbarschaftsrecht, französisches Mietrecht und und und … in Frankreich (Französisches Immobilienrecht) einschl. dem Fürstentum Monaco.
Das hier angebotene Info-Material dient ausschliesslich der allgemeinen Information. Weitere Themen außer dem hier behandelten Immobilienrecht finden Sie auf der Website www.frankreichanwalt.de.
Wenn Sie Fragen und/oder Anregungen haben oder rechtlichen Beistand in einer konkreten Angelegenheit wünschen, richten Sie Ihre Nachricht einfach per Email an die Anwaltskanzlei Lueneberg (Visitenkarte) oder rufen Sie mich unter dieser Telefonnummer an. Soweit Sie hinreichend technisch versiert sind, kann ferner auf sog. Online-Collaboration-Software zurückgegriffen werden.
Wenn Sie Anwaltskollege sind und Interesse an einer (auch internen) Berater-Beratung haben oder aber ein Mandat im Bereich des französischen Immobilienrechts nicht selbst bearbeiten möchten, dann senden Sie einfach eine entsprechende, für diese Zwecke vorkonfigurierte Email.
NewsFlash: Neuer Art. 815-5-1 C.civ. | FAQ: Häufig gestellte Fragen
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Sonderfall Monaco +++ Sonderfall Port Grimaud
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